Gerade ältere Menschen haben leider Angst sich
Schwächen im Alter zuzugestehen und die Hilfe von
Dritten anzunehmen.
Oft stehen Sie und Ihre Familienangehörigen auch vor einem schier unlösbar scheinenden Berg von Fragen, Anträgen und einer Vielfalt von Ämtern.
- Habe ich überhaupt Anspruch auf Unterstützung?
- Wie kann mir geholfen werden?
- Wo muss ich hin, um Hilfe zu bekommen?
- Welches Amt ist für mich zuständig?
- Wer kann mir überhaupt helfen?
An dieser Stelle möchten wir Ihnen eine helfende Hand reichen und Sie mit unsere Pflegeberatung unterstützen.
Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Was leistet die Pflegekasse?
Bei der Einstufung werden 6 Module betrachtet:
1.) Mobilität
2.) Kognitive und kommunikativeFähigkeiten
3.) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4.) Selbstversorgung
5.) Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits-
oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
6.) Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Je nach Ergebnis aus den einzelnen Modulen wird dann ein Punktwert errechnet. Maximal können 100 Punkte erreicht werden.
Pflegegrad 1:
Eine geringe Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 1 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 12,5 Punkte (von 100) erreicht.
Pflegegrad 2:
Eine erhebliche Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegegrad 2 liegt vor, wenn die hilfebedürftige Person mindestens 27 Punkte (von 100) erreicht.
Die Pflegekasse zahlt in diesem Grad monatlich 689 Euro bei Sachleistungen oder maximal 316 Euro bei Geldleistungen. Eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen ist möglich.
Pflegegrad 3:
Eine schwere Beeinträchtigung nach dem Pflegegrad 3 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 47,5 Punkte (von 100) erreicht.
Die Pflegekasse zahlt in diesem Grad monatlich 1298 Euro bei Sachleistungen oder maximal 545 Euro bei Geldleistungen. Eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen ist möglich.
Pflegegrad 4:
Schwerste Beeinträchtigung nach dem Pflegegrad 4 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 70 Punkte (von 100) erreicht.
Die Pflegekasse zahlt in diesem Grad monatlich 1612 Euro bei Sachleistungen oder maximal 728 Euro bei Geldleistungen. Eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen ist möglich.
Pflegegrad 5:
Den höchsten Grad der Pflegebedürftigkeit, Pflegegrad 5 , erfüllt derjenige, der im Scoring mindestens 90 Punkte (von 100) erreicht.Die Pflegekasse zahlt in diesem Grad monatlich 1995 Euro bei Sachleistungen oder maximal 901 Euro bei Geldleistungen. Eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen ist möglich.
Bei allen Pflegegraden stehen Pflegeversicherten Personen weitere Leistungen aus der Pflegeversicherung zu.
Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.